Archiv des Autors: Silke Theuergarten

Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen

Liebe Mitbürger, liebe Landschafts- und Naturschützer, liebe Mitstreiter,

es wurde eine wichtige Bundes-Petition gestartet !!!
Bitte helft mit! Unterschreibt diese Online-Petition!
Leitet den Aufruf an Eure Bekannten, Verwanden, Vereine, Parteien usw. weiter!

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_10/_04/Petition_74043.html

Petition 74043

Raumordnung und Bauplanung – Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen vom 04.10.2017

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge die Abschaffung der bauplanerischen Privilegierung von Windkraftanlagen (WKA) nach § 35 BauGB beschließen.

Begründung

Auf Grund der Privilegierung für den Bau von WKA (Windkraftanlage) nach § 35 BauGB hat jeder Bauherr in dieser Sache grundsätzlich erst einmal das „Recht“ eine Windkraftanlage zu bauen/errichten und zwar vor allen anderen Dingen, also privilegiert. Der Bau im ländlichen Raum, der ja eigentlich der Landwirtschaft vorbehalten ist wird damit zum Gewerbegebiet für den Windkraftausbau. Das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren ist minimalistisch und eben durch das „Recht zum Bau“ schon vorweggenommen, es ist so gut wie gar nicht anfechtbar und mittlerweile stark standardisiert, es gibt dafür ein sogenanntes „vereinfachtes Verfahren“. Die Privilegierung für den Bau von WKA nach § 35 BauGB muss abgeschafft werden, damit dieser dann auch wie jeder andere „Bau“, wie jedes andere Industriegewerk eingereicht, geprüft, genehmigt und gebaut werden kann.Die beiden genannten „Abschaffungen“ gehören unmittelbar zusammen, denn die Windenergie mit hohem Tempo und Subventionen voranzutreiben, wenn der produzierte Strom nicht genutzt/abgenommen werden kann und dennoch bezahlt wird ist widersinnig und eine marktwirtschaftliche Wende in der Energiepolitik wäre ökologischer und ökonomischer. Dem Bäcker zahlt ja auch niemand die Brötchen, die er nicht verkaufen kann. Die Bürgerenergie neigt sich dem Ende zu, schon heute ist erkennbar, dass sich dahinter oft Konzerne verbergen. Es kann nicht im Sinne des Verbrauchers und wohl auch nicht im Sinne der Politik sein, dass sich Windkraftanlagenbetreiber, die oft auch die Planer sind oder eben gleich Konzerne unter dem Deckmantel der Energiewende die Taschen vollstopfen, indem diese die Subventionen kassieren. Der Stromkunde, der Bürger zahlt die Zeche und finanziert der Windbranche so sichere Kredite und schwarze Zahlen, das ist kein marktwirtschaftlicher Wettbewerb. Die Akzeptanz der Bevölkerung für den Bau von WKA wäre sicherlich größer, wenn dieser Energiewende-orientiert, nicht Windkraftbranchen-orientiert abliefe.

Argumentationshilfen

Offene Auflistung von Argumenten, Gründen und Sorgen gegen weitere Windkraftanlagen

PERSÖNLICHE & MENSCHLICHE BEDÜRFNISSE / Gesundheit

  • fehlende regionale Gesundheitsstudie zu den Auswirkungen auf den Menschen
  • Schlagschatten: Besonders im Sommer und Spätsommer werden viele Ortschaften direkt betroffen sein!
  • 45 db Dauerlärm: Die Hauptwindrichtung West wird die meisten unserer Ortschaften in voller Breite treffen! Wegfall der Erholungszonen im Garten und Balkon
  • Infraschall: kann nicht verhindert und nicht abgeschirmt werden! Künstlich erzeugter Infraschall macht wissenschaftlich erwiesen krank! Physische und psychische Schädigungen!
  • Discoeffekt: tagsüber weißes, nachts Befeuerung durch rotes Blinklicht. Zusätzlich Lichtreflexionen, die durch Sonnenlicht an den sich drehenden Rotorenblättern auftreten.
  • vollkommene Beeinträchtigung der Erholungsgebiete. Nach Artikel 24 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ist das “Recht auf Erholung und Freizeit“ ein elementares Menschenrecht
  • hohe Gefahr von Eisschlag und Eiswurf im Winter. Gebiete nicht begehbar!

Gründe wirtschaftlicher Art

  • Massiver Wertverlust von Immobilien und Grundstücken
  • Verhinderung der Ortsentwicklung in Gebieten direkt vor den Windkraftanlagen
  • Wegfall von Mieteinahmen, denn niemand will vor einem Windindustriepark wohnen
  • Es werden falsche Zahlen veröffentlicht. Der Nennwert als Leistungszahl ist kein realistischer Durchschnittswert! Die bei der Planung von Windkraftanlagen zu Grunde gelegte Stromproduktion wird regelmäßig auch nicht annähernd erreicht.
  • Der Rückbau der Windkraftanlagen, z.B.: 3000 t Beton im Fundament (25 m x 25 m x 4 m) jeder einzelnen Anlage, ist nicht gesichert. Das machen später bestimmt die Kinder der Landeigentümer?

Gründe Technischer Art

  • Schäden mit Gefahr für Leib und Leben von Menschen und Tieren durch Verlust von Flügelteilen, Bruch von Rotorblättern oder Gondeln
  • Sturmgefahr und Abknicken durch technische Defekte
  • Blitzschlag durch massive Höhe; Brandbekämpfung für die Feuerwehr unmöglich (bei Waldbrandstufe 4 und 5 sind die Windkraftanlagen im Wald eine Hauptgefahrenquelle)
  • Zusätzliche Stromtrassen dicht an den Ortschaften vorbei

Politische, Gesellschaftliche und rechtliche Gründe

  • Fehlende objektive Gutachten zu Naturschutzvorgaben
  • Fehlende Fakten zur nutzbaren Windstärke
  • Fehlende Transparenz im Vorhaben und Ausschluss der Bürger
  • Subventionen (letztlich unsere Steuergelder) kommen nur wenigen zu Gute
  • Beeinträchtigung des Tourismus: Wer möchte vor Windkraftanlagen mit dem Rad fahren?

Gründe im Naturschutz und Landschaftsbild

  • Windkraftindustrieparks beeinträchtigen massiv die Zugvogellinien und töten Vögel in großer Zahl.
  • Es wird eindeutig gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG verstoßen, der die Tötung geschützter Tierarten verbietet
  • Versiegelung von Flurstücken
  • Beeinträchtigung von Grundwasserspeichergebieten
  • Windkraftindustrieparks zerstören natürlichen Lebensraum von wildlebenden Tieren. So kommt bei uns der, unter besonderem Schutz stehende, artgeschützte Rotmilan vor.
  • Verschandelung des Landschaftsbildes und unserer Heimat! Das führt zu einem Heimatverlust der Bürger.

Durch eine Einwendung entstehen Ihnen keine Kosten. Sie gehen mit einer Einwendung keinerlei rechtliche Verpflichtungen ein. Ehepaare und deren Kinder sollten jeder eine eigene Einwendung schreiben, selbst wenn sie ähnlichen Text enthalten. Bei minderjährigen Kindern darf die Unterschrift der Eltern nicht fehlen. Beispiel: Eine vierköpfige Familie sollte auch vier Einwendungen schreiben und einreichen. Auch der Wohnort des Einwenders spielt keine Rolle, d.h. auch ein Neuruppiner oder Oranienburger kann seine Einwendung abgeben, wenn er eine Immobilie im Planungsgebiet hat oder zur Freizeit und Erholung in unsere Region kommt. Infolge von Windkraftanlagen sind in vielen Geschäftsbereichen, Handel, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, etc. Imageschäden und Geschäftseinbußen zu befürchten. Sofern Sie davon betroffen sind, sollten Sie das vortragen.

Name, Anschrift, Datum und Unterschrift nicht vergessen! Sind Sie Eigentümer einer betroffenen Immobilie oder Grundstückes, so vermerken Sie dies bitte ausdrücklich: „Als Eigentümer des Grundstückes, Straße, PLZ, Ort“. Denken Sie daran, alle betroffenen Flurstücke oder Wohnungen anzugeben. Nehmen Sie unbedingt eine Kopie der unterschriebenen Einwendungen zu Ihren Unterlagen. Bei persönlich abgegebenen Unterlagen sollten Sie sich den Eingang der Einwendung bestätigen lassen!

Das Schreiben kann individuell und formfrei gestaltet sein. Umfang, Gestaltung und Formulierung spielen keine Rolle. Für Ihren Einspruch müssen Sie keine Rechtfertigung schreiben. Ebenso wenig ist eine wissenschaftliche Aufarbeitung eines Punktes notwendig. Schreiben Sie Ihre Bürgermeinung! Je persönlicher, umso eher erfolgt eine Einzelbehandlung.

Zur Hilfe können Sie unsere Vorlage verwenden. Vorlage für Ihren Einspruch

SCHREIBEN SIE IHRE MEINUNG!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

über die Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und die Errichtung von Windkraftanlagen bis zu 280m Gesamthöhe in unseren Gemeinden haben wir bereits über die Presse und bei Informationsveranstaltungen informiert.

Es wurden auch im zweiten Entwurf viele zusätzliche Windeignungsgebiete für Windkraftindustrieparks seitens der Regionalen Planungsgemeinschaft in unseren Gemeinden gebilligt. Ohne vorherige Veröffentlichung und bürgernahen Diskussionen. Die Planungsunterlagen können in der Zeit vom 01.06.2017 bis 31.07.2017 in der Regionalen Planungsstelle Prignitz-Oberhavel, Fehrbelliner Straße 31, 16816 Neuruppin und in der Kreisverwaltung Prignitz, Bergstraße 1, Raum 244, 19348 Perleberg oder auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft (www.prignitz-oberhavel.de) eingesehen werden.
Während dieser Zeit hat JEDER die Möglichkeit die Unterlagen einzusehen, sich diese durch die Behörde erläutern zu lassen bzw. Einwende gegen den 2. Entwurf des Regionalplanes „Freiraum und Windenergie“ vorzubringen. Einwände und Stellungnahmen gegen den Regionalplan sind in schriftlicher Form an die Regionale Planungsstelle (Fehrbelliner Straße 31, 16816 Neuruppin) oder per Mail an beteiligung@prignitz-oberhavel.de zu richten.

In unseren Gemeinden, viel zu Nahe an unseren Dörfern, sollen viele weitere Windräder mit einer Gesamthöhe bis zu 280m entstehen! Auf den Bau neuer Überlandleitungen zur Weiterleitung des Stromes dicht an unseren Ortschaften vorbei brauchen wir dann auch nicht mehr lange warten!

Wir werden ALLE betroffen sein
– durch Schädigung unsere Gesundheit,
– durch Wertverlust des Eigentums
– durch
Beeinträchtigung der Lebensqualität

– durch Schatten und Geräusche.

Und für wen? Vorrangig für Windparkbetreiber, Projektierer und einige wenige Grundbesitzer! und wir werden nicht mit einbezogen!

Können wir uns wehren? JA! Wir sind Steuerzahler und Wähler!
Wie? Mit einem persönlichen Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist!
Formfrei, mit Angabe unserer Sorgen und Bedenken.

Wir, das Aktionsbündnis Gegenwind PR-OPR-OHV helfen Ihnen dabei! Verwenden Sie die Vorlage oder ein eigenes Format! Geben Sie Ihre Bedenken, Ängste und Meinungen zu Papier! Sprechen Sie uns bei Fragen an! Nutzen Sie unsere Beispiele und Informationen oder ihre eigenen Bilder und Aufzeichnungen. Auf Wunsch sammeln wir Ihre Einwende und reichen diese für Sie koordiniert bei der Regionalen Planungsstelle persönlich ein!

Vorlage für Ihren Einspruch

Argumentationshilfen

Ihr Aktionsbündnis Gegenwind Prignitz/Ostprignitz-Ruppin/Oberhavel

Ansprechpartner in den Ortschaften:

Ulrich Jaap, Karl-Marx-Str. 2a, 16845 Wildberg, 033928/70525
Bernd Werner, Karl-Marx-Str. 8b, 16845 Wildberg, 033928/70250
Michael Zajonz, Rotdornstr. 18, 16845 Garz, 033928/239924
Charis Riemer, Dorfstr. 27b, 16818 Netzeband, 033924/70597
Silke Theuergarten, Dorfstr. 23, 16845 Küdow, 033928/90316

 

2. Entwurf des Regionalplans „Freiraum und Windenergie“ gebilligt

Die Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel hat am 26. April 2017 den 2. Entwurf des Regionalplans „Freiraum und Windenergie“ gebilligt. Damit ist der Weg frei für die erneute Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit. Die erneute Auslegung ist erforderlich, weil deutliche Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf vorgenommen wurden. So wurden zehn Windeignungsgebiete gestrichen, acht Bestandsgebiete wieder aufgenommen und ein Gebiet neu dargestellt. Hiermit reagiert die Regionalversammlung auf die mehr als 2.000 Stellungnahmen aus dem 1. Beteiligungsverfahren. Der 2. Entwurf wird für die Dauer von zwei Monaten in den Kreisverwaltungen Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Prignitz sowie in der Regionalen Planungsstelle ausgelegt und auf der Internetseite veröffentlicht.
Während dieser Zeit müssen Anregungen und Hinweise vorgebracht werden!!!
Die Auslegung soll Anfang Juni 2017 starten. Die genauen Fristen werden mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gegeben.

Regionalplan Bereich Amt Temnitz

Volksinitiative will direkte Demokratie in Brandenburg verbessern

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
für das Bundesland Brandenburg wurden am 07.04.2017 zwei Volksinitiativen unter dem Titel „Wir entscheiden mit“ gestartet.
Unterschriftslisten erhaltet Ihr unter:

Download


Die nachstehende Presseerklärung der Initiative möchten wir Euch zur Kenntnis geben: +++ Volksinitiative will direkte Demokratie in Brandenburg verbessern +++ Mit der Volksinitiative „Wir entscheiden mit“ will ein rund 50 Organisationen und Parteien starkes Bündnis die Bedingungen für die direkte Demokratie in Brandenburg verbessern. Zwar starten die Brandenburger häufig Volksinitiativen, jedoch scheitern diese allzu oft an den hohen Hürden. Kommunale Bürgerbegehren sind aufgrund der zahlreichen rechtlichen Stolpersteine bisher die absolute Ausnahme. Alle 0,6 Jahre geht eine neue Volksinitiative an den Start– damit liegt Brandenburg an zweiter Stelle im Bundesländervergleich. „In Brandenburg gibt es eine lebendige Zivilgesellschaft“, sagt Oliver Wiedmann, Sprecher der Volksinitiative „Wir entscheiden mit!“. „Aber von 43 Initiativen hat es noch keine einzige bis zum Volksentscheid geschafft. Das muss sich ändern – die Bedingungen für Volksbegehren müssen fairer werden.“ Um die direkte Demokratie auf Landesebene zu verbessern fordert das Bündnis unter anderem die Zulassung der freien Unterschriftensammlung, die leichtere Zusammenlegung von Wahlen und Abstimmungen und eine Teilkostenerstattung für Initiativen. Zudem sollten die Initiativen die Möglichkeit bekommen, ihre Forderungen nach der Diskussion im Landtag nochmals anzupassen, bevor die zweite Unterschriftensammlung startet. Auch auf der kommunalen Ebene bestehe dringender Reformbedarf, sagt Regine Auster, ebenfalls Sprecherin von „Wir entscheiden mit!“. „Mehr als ein Drittel aller Bürgerbegehren wird für unzulässig erklärt wie zuletzt das Begehren zur Potsdamer Mitte. Wir brauchen dringend eine rechtliche Zulässigkeitsprüfung vor dem Start eines Bürgerbegehrens, damit politische engagierte Menschen nicht ausgebremst und frustriert werden.“ Für die Gemeindeebene fordert das Bündnis die Absenkung der Unterschriften- und der Zustimmungshürde. Die Bürger sollten über die gleichen Fragen abstimmen dürfen wie die Kommunalvertretungen, auch über Bebauungs- und Flächennutzungspläne, kommunale Abgaben und Tarife öffentlicher Einrichtungen. Zudem sollen Initiativen künftig nicht mehr gezwungen sein, eine Gegenfinanzierung für ihr Begehren vorzuschlagen – an Stelle dieses „Kostendeckungsvorschlages“ sollte eine amtliche Kostenschätzung der Gemeindevertretung treten. Darüber hinaus sollten Bürgerbegehren Beschlüsse der Gemeindevertretungen nicht nur innerhalb einer kurzen Frist, sondern jederzeit korrigieren können. Am 7. April beginnt die Unterschriftensammlung. Die Initiative sammelt im ersten Schritt zweimal 20.000 Unterschriften, damit sich der Landtag mit den Vorschlägen befassen muss. Mehr Informationen über die Volksinitiative erhalten Sie hier. Forderungen im Einzelnen können Sie hier nachlesen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Oliver Wiedmann, 0163-1914207 / Regine Auster: 0176-40267507

Verfassungsauftrag „Bürgerschutz“ …

Weder Polizei, noch Staatsanwaltschaft oder Gericht kommen ihrem originären Verfassungsauftrag „Bürgerschutz“ nach gegenüber der Installation und des Betriebs von Großwindkraftanlagen, weil das Staatsziel „Klimaschutz“ politisch extrem forciert mit einer technologisch – weil physikalisch – niemals herstellbaren „Energiewende“ gleichgesetzt wird.

Allerdings wird in BImschG-Genehmigungen generell und bundesweit wegen Fehlens bewertungsgeeigneter Erkenntnisse über die Wirkungen technischen Infraschalls von Großwindkraftanlagen der Vorsorgepflicht der Genehmigungsbehörden und der Betreiber aus § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG nicht hinreichend Rechnung getragen, weshalb diese auf zulässigen Antrag Dritter (Umweltschutzverbände) aufzuheben, zumindest außer Kraft zu setzen sind (Erweiterung des Prüfungsumfangs)! (vgl. Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 22.06.2016 Az.: 2 B 4/16 unter „Drittens“, nachgehend OVG Lüneburg, Az.: 12 ME 131/16, einzusehen über das Nds. Landesjustizportal, Beachte: § 42 Abs. 2 VwGO, Ausschluss von „Popularklagen“) BVerwG, Entscheidung v. 22.10.2015, Az.: 7 C 15/13

Daraus folgt: Es liegen illegale Freilandversuche an Menschen, Tieren und weiteren Umgebungsbestandteilen der Anlagen unlängst massenweise vor, deren bisherige Ergebnisse nicht geeignet sind eine „Sicherheit“ zu belegen, da diese über eine zu kurze Zeitspanne und an nicht linear vergleichbaren Anlagen unterschiedlicher Generationen und Abmessungen erhoben sind. In der Konsequenz hieraus könnte ein potentielles nukleares Verstrahlungsrisiko nach dem „Atomausstieg“ schlicht in eine extrem raumgreifende Realverstrahlung durch den anlagenerzeugten technischen Infraschall bereits getauscht sein. „Walgesang“ über tausende Kilometer zumindest ist Infraschall, aber technisch erzeugt ist er nicht (vgl. Schädlichkeiten von Radar, Ultraschall, DECT, Mikrowellen, etc. pp.). Um dies zu erkennen, muss man nicht unter „diffusen Verstrahlungsängsten“ leiden. Es reicht, sich mit den Ausführungen der Strahlenschutzkommission vertraut zu machen.

Festlegungen von Einwirkbereichen anlagenverursachten Infraschalls sind somit Willkür. Das könnte heißen, eine Antragsbefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO dehnte sich flächendeckend aus und über ihn sog. Popularklagen zu verhindern zu versuchen ist angesichts flächendeckender Gesundheitsgefährdung obsolet.

„to serve and to protect“, Verfassungsschutz, Rechtsschutz, Gesundheitsschutz, Minderheitenschutz, Wertekanon, Kulturgut … Was ist los?

Sachlicher Teilflächennutzungsplan (sTFNP) „Windenergie“ Amt Temnitz

!!! Achtung Terminsache !!!
4. Juli 2016 bis 12. August 2016

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger des Amtes Temnitz,

das Amt Temnitz hat den Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ ausgelegt.
Der Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ umfasst das Amtsgebiet des Amtes Temnitz mit den amtsangehörigen Gemeinden Dabergotz, Märkisch Linden, Storbeck-Frankendorf, Temnitzquell, Temnitztal und Walsleben.

Es ergeben sich im Vorentwurf/Entwurf (Stand Juni 2016) zwei potentielle zukünftige Sonderbauflächen zum Vorrang für die Windenergienutzung im Amtsbereich Temnitz.

Der Vorentwurf/Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ nebst Begründung des Amtes Temnitz liegt in der Zeit vom Montag, dem 4. Juli 2016 bis Freitag, dem 12. August 2016
im Amt Temnitz, Zimmer 107, Frau Kolmetz, Bergstraße 2 in 16818 Walsleben zu den Dienststunden des Amtes Temnitz
Montag: 08.00 bis 14.00 Uhr / Dienstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 14.00 Uhr / Donnerstag: 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Darüber hinaus können weitere Termine zur Einsichtnahme telefonisch unter der Telefonnummer 033920 675-31 (Frau Kolmetz) oder per E-Mail unter nadine.kolmetz@amt-temnitz.de vereinbart werden. Während dieser Zeit hat JEDER die Möglichkeit die Unterlagen einzusehen und sich diese durch die Behörde erläutern zu lassen.

Einwände und Stellungnahmen sind in schriftlicher Form an das Amt Temnitz, Bergstr. 2, 16818 Walsleben zu richten.

Zurzeit stehen im Amt Temnitz bereits 45 Windräder.
Wir werden ALLE betroffen sein:
– durch Zerstörung des Landschaftsbildes
– durch Beeinträchtigung der Lebensqualität und Gesundheit
– durch Schatten und Geräusche
– durch Wertverlust des Eigentums.

Und für wen?
Vorrangig für Windparkbetreiber, Projektierer und einige wenige Grundbesitzer!
Können wir uns wehren?
JA! Wir sind Steuerzahler und Wähler!
Wie?
Mit einem persönlichen Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist!
Formfrei, mit Angabe unserer Sorgen und Bedenken.

Wir, die Bürgerinitiative Gegenwind-Temnitz helfen Ihnen dabei!
Verwenden Sie die hier zur Verfügung gestellte Vorlage oder ein eigenes Format.
sTFNP Temnitz_Flyer Enturf 31-07-2016

Geben Sie Ihre Bedenken, Ängste und Meinungen zu Papier! Sprechen Sie uns bei Fragen an! Nutzen Sie Informationen auf der Webseite oder ihre eigenen Bilder und Aufzeichnungen. Sie können Ihre Einwende auch bei uns abgeben. Wir sammeln sie und reichen diese für Sie koordiniert bei der Amtsverwaltung Temnitz persönlich ein!

Abgabe bei der Bürgerinitiative (BI): bis 10. August 2016
Abgabe bei allen Mitgliedern der BI möglich

Ansprechpartner in den Ortschaften:

Ulrich Jaap               Bernd Werner          Charis Riemer          Silke Theuergarten
Karl-Marx-Str. 2a   Karl-Marx-Str. 8b     Dorfstr. 27b              Dorfstr. 23
16845 Wildberg       16845 Wildberg       16818 Netzeband     16845 Küdow
033928/70525           033928/70250           033924/70597            033928/90316

suchraum_bei_rgelin_stand_juni_2016 suchraum_bei_dabergotz_stand_juni_2016

Liebe Brandenburger,VB_Wind

die Volksinitiative „Rettet Brandenburg“ hatte 2015 in ihrer Großaktion über 30.000 Unterschriften gesammelt, der Landtag musste sich deshalb mit den Forderungen der Volksinitiative befassen:
keine Windkraftanlagen im Wald und 10-H
(10fache Höhe der Anlage = Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung)

Da die Landtagsabgeordneten dem am 25.09.2015 nicht mehrheitlich zustimmten und keinen Kompromissvorschlag anboten, hat die Volksinitiative „Rettet Brandenburg“ ein
Volksbegehren zu ihren Forderungen bei der Landesregierung beantragt.
Dafür werden innerhalb von 6 Monaten 80.000 Unterschriften benötigt!

Was müssen die Bürger dafür tun:
1. Der Eintrag der Unterschrift ist nur in Ihrem zuständigen Amt möglich!
Gehen Sie zu Ihrem Einwohnermeldeamt und tragen Sie sich in die Liste ein.
oder
2. Sie haben die Möglichkeit der Briefabstimmung. Dafür ist (von jedem wahlberechtigten Brandenburger) schriftlich ein Antrag an seine Verwaltung zu richten. Durch Eintragung in unsere Unterschriftenlisten wäre diese Beantragung bereits erfüllt. Wir übergeben die Listen an Ihre Behörde. Von dort bekommen Sie die entsprechenden Unterlagen zugeschickt. Die ausgefüllten Unterlagen können Sie portofrei in den Briefkasten stecken.
oder
3. Sie können im Internet die Unterlagen anfordern unter:
https://formular.volksbegehren-windkraft.de/PHPMailer/sample_forms/start.html

Volksbegehren jetzt !!! Zum Wohl von Mensch und Natur

• das „vergessene“ Geburtsdatum oder die nicht vollständige Adresse macht Ihre Unterschrift automatisch ungültig!
• Eine mehrfache Beteiligung macht Ihre Unterschrift ebenfalls ungültig!

Volksbegehren gegen Windräder auf den Weg gebracht

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2015/10/windkraft-volksbegehren-im-landtag-brandenburg.html

Sie sind ihnen zu groß, zu laut und stehen zu nah an den Dörfern: Windräder verärgern zahlreiche Bürger in Brandenburg. Ein erster Vorstoß der Windrad-Gegner scheiterte zwar im Landtag, nun aber startet ein Volksbegehren. Die Initiatoren müssen mindestens 80.000 Unterschriften sammeln – und sind zuversichtlich.
Die Initiative „Rettet Brandenburg“ hat ein Volksbegehren zur Einschränkung von Windkraftanlagen in Brandenburg in die Wege geleitet. Der entsprechende Antrag sei bei Landtagspräsidentin Britta Stark eingegangen, teilte das Parlament mit.
Für ein erfolgreiches Volksbegehren muss die Initiative, die einen größeren Mindestabstand der Windräder zu Wohnsiedlungen fordert, mindestens 80.000 Stimmen sammeln. Sprecher Thomas Jacob zeigte sich hinsichtlich der Erfolgsaussichten optimistisch.
Hintergrund: Windräder lärmen und verspargeln die Landschaft, kritisiert die Initiative „Rettet Brandenburg“. Sie fordert schärfere Auflagen beim Bau neuer Anlagen und sammelte tausende Unterschriften dafür. Jetzt gab es von der Landesregierung und der Grünen-Fraktion einen Dämpfer.
Die Windkraftgegner hatten in einer ersten Stufe bereits etwa 30.000 Unterschriften von Bürgern gesammelt. Diese Volksinitiative war jedoch im September im Landtag gescheitert. Die rot-rote Koalitionsmehrheit und die Grünen lehnten die Forderungen nach einem größeren Mindestabstand der Anlagen zu Wohnsiedlungen ab. Auch das geplante Verbot von Windrädern im Wald wurde nicht unterstützt.
Mit dem nun beantragten Volksbegehren kann das Thema erneut auf die Tagesordnung im Brandenburger Landtag kommen. Teilnehmen können 2,1 Millionen Wahlberechtigte ab 16 Jahren, indem sie sich in Bürgerämter in den amtlichen Listen eintragen. Lehnt der Landtag erneut ab, kommt es zu einem Volksentscheid.
Die Gegner von Windparks fühlen sich zumeist durch die Optik der Windenergieanlagen gestört („Verspargelung der Landschaft“, blinkende Warnlichter) oder durch die Akustik und durch Schwingungen (Infraschall). Andere sehen den Naturschutz bei der Vogel- oder Fledermausbrut oder beim Waldbestand in Gefahr. Grundstücksbesitzer befürchten einen Wertverlust ihres Eigentums, wenn Windparks in der Nähe errichtet werden. Andere wiederum wollen von den Einnahmen aus dem „Windstrom“ profitieren und klagen, wenn sie nicht zum Zuge kommen.
Die Initiative besteht nach eigenen Angaben seit 2008, derzeit sind 79 Bürgerinitiativen darin organisiert.
Brandenburg zählt bei der Windenergie zu den führenden Bundesländern. So wuchs die Zahl der Windräder im vergangenen Jahr um 196 auf 3.319 – nur das Küstenland Schleswig-Holstein hat mehr, wie aus Zahlen des Bundesverbandes Windenergie und des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau hervorgeht.
Derzeit gilt für die Räder ein Mindestabstand von 1.000 Metern zu Siedlungen. Diesen Abstand auf die sogenannte „10-H-Regelung“ anzuheben, also die zehnfache Höhe des Windrades, ist eines der Ziele von „Rettet Brandenburg“. Mit einer durchschnittlichen Nabenhöhe von 123 Metern sind Windräder in Brandenburg sieben Meter höher als im Bundesschnitt.
Die Leistung aller Windräder in Brandenburg wuchs im vergangenen Jahr um zehn Prozent auf 5.457 Megawatt und damit stärker als die Zahl der Windräder – womit sich der Trend zu größeren Anlagen bestätigt. Ihre Gesamtleistung entspricht rechnerisch der von vier Atomkraftwerken. Das Bundesland mit den wenigsten Windrädern ist Berlin mit zwei Anlagen.

In Brandenburg laufen bereits Volksbegehren gegen Massentierhaltung und gegen eine dritte Startbahn am Hauptstadtflughafen BER. Wenn mindestens 80.000 Unterschriften zusammenkommen und das Parlament die Forderungen erneut ablehnt, kommt es zu einem Volksentscheid.  (