Archiv des Autors: Christina Tilmann

Achtung! Terminsache!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel hat den Entwurf zum Regionalplan „Freiraum und Windenergie“ ausgelegt.  Es sind für unser Gebiet vier zusätzliche Windeignungsgebiete seitens der Regionalen Planungsgemeinschaft PR-OHV vorgesehen
– ohne vorherige Veröffentlichung und bürgernahe Diskussionen. Die Planungsunterlagen sind in der Zeit vom 01.06.2015 bis 31.08.2015 im Bau- und Umweltamt der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin, Neustädter Straße 14, 16816 Neuruppin, Raum 107, ausgelegt. Während dieser Zeit hat JEDER die Möglichkeit die Unterlagen einzusehen, sich diese durch die Behörde erläutern zu lassen. Einwände und Stellungnahmen gegen den Regionalplan „Freiraum und Windenergie“ sind in schriftlicher Form an die Regionale Planungsstelle (Fehrbelliner Straße 31, 16816 Neuruppin) oder per Mail an beteiligung@prignitz-oberhavel.de zu richten.

Nr. 20 Netzeband – Rägelin (511 ha = 5,11 Quadratkilometer)
Nr. 26 Kantow Nord (593 ha = 5,93 Quadratkilometer)
Nr. 27 Ganzer – Wildberg (181 ha = 1,81 Quadratkilometer)
Nr. 28 Stöffin West – Küdow (252 ha = 2,52 Quadratkilometer)

 

Karte Temnitz2

Legende3

Zurzeit stehen im Amt Temnitz bereits 43 Windräder. Jetzt droht mindestens die doppelte Anzahl hinzuzukommen, mit einer Höhe bis zu 220 m. Auf den Bau neuer Überlandleitungen zur Weiterleitung des Stromes dicht an unseren Ortschaften vorbei brauchen wir dann auch nicht mehr lange warten!

Wir werden ALLE betroffen sein:

– durch Zerstörung des Landschaftsbildes
– durch Beeinträchtigung der Lebensqualität und Gesundheit
– durch Schatten und Geräusche
– durch Wertverlust des Eigentums.

Und für wen? Vorrangig für Windparkbetreiber, Projektierer und einige wenige Grundbesitzer!

…und wir werden nicht mit einbezogen!

Können wir uns wehren? JA! Wir sind Steuerzahler und Wähler!

Wie? Mit einem persönlichen Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist!

Wir, die Bürgerinitative Gegenwind-Temnitz helfen Ihnen dabei! Verwenden Sie die beigefügte Seite oder die Vorlage auf unserer Webseite oder ein eigenes Format! Geben Sie Ihre Bedenken, Ängste und Meinungen zu Papier! Sprechen Sie uns bei Fragen an! Nutzen Sie Informationen auf der Webseite oder ihre eigenen Bilder und Aufzeichnungen. Sie können Ihre Einwende auch bei uns abgeben. Wir sammeln sie und reichen diese für Sie koordiniert bei der Regionalen  Planungsstelle persönlich ein! Abgabe bei der Bürgerinitiative (BI): bis 17. August 2015 Abgabe bei allen Mitgliedern der BI möglich

Ihre Bürgerinitative Gegenwind-Temnitz

Ansprechpartner in den Ortschaften:

Ulrich Jaap, Karl-Marx-Str. 2a, 16845 Wildberg, 033928/70525
Bernd Werner, Karl-Marx-Str. 8b, 16845 Wildberg, 033928/70250
Michael Zajonz, Rotdornstr. 18, 16845 Garz, 033928/239924
Charis Riemer, Dorfstr. 27b, 16818 Netzeband, 033924/70597
Silke Theuergarten, Dorfstr. 23, 16845 Küdow, 033928/90316

Hinweise zum Einspruchsverfahren

Einwände und Stellungnahmen gegen den 2. Entwurf des Regionalplanes „Freiraum und Windenergie“ sind in schriftlicher Form an die Regionale Planungsstelle (Fehrbelliner Straße 31, 16816 Neuruppin) oder per Mail an beteiligung@prignitz-oberhavel.de zu richten. Ihre Einwendung kann individuell und formfrei gestaltet sein. Umfang, Gestaltung und Formulierung spielen keine Rolle. Sie können gern auch das Formular auf unserer Webseite verwenden (s.u.).

Für Ihren Einspruch müssen Sie keine Rechtfertigung schreiben. Ebenso wenig ist eine wissenschaftliche Aufarbeitung eines Punktes notwendig. Schreiben Sie Ihre Meinung! Je persönlicher und konkreter, desto nachhaltiger muss der Einwand bearbeitet werden.

Durch einen Einwand entstehen Ihnen keine Kosten. Sie gehen mit einer Einwendung keinerlei rechtliche Verpflichtungen ein. Ehepaare und deren Kinder sollten jeder einen eigenen Einwand schreiben, selbst wenn sie ähnlichen Text enthalten. Bei minderjährigen Kindern darf die Unterschrift der Eltern nicht fehlen. Auch der Wohnort spielt keine Rolle, d.h. auch ein Neuruppiner oder Oranienburger kann seine Einwendung abgeben, wenn er eine Immobilie im Planungsgebiet hat oder zur Freizeit und Erholung in unsere Region kommt. Infolge von Windkraftanlagen sind in vielen Geschäftsbereichen, Handel, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, etc. Imageschäden und Geschäftseinbußen zu befürchten. Sofern Sie davon betroffen sind, sollten Sie das vortragen.

Name, Anschrift, Datum und Unterschrift nicht vergessen! Nehmen Sie unbedingt eine Kopie der unterschriebenen Einwendungen zu Ihren Unterlagen. Bei persönlich abgegebenen Unterlagen sollten Sie sich den Eingang der Einwendung bestätigen lassen. Nutzen Sie den Postweg, sollten Sie den Einwand per Einschreiben/Rückschein senden. Sind Sie Eigentümer
einer betroffenen Immobilie oder eines Grundstückes, so vermerken Sie dies bitte ausdrücklich: „Als Eigentümer des Grundstückes, Straße, PLZ, Ort“. Denken Sie daran, alle betroffenen Flurstücke oder Wohnungen anzugeben. Verlangen Sie immer eine schriftliche Antwort auf Ihren Einwand!

Vorlage für Ihren Einspruch gegen den 2. Entwurf des Regionalplanes „Freiraum und Windenergie“

Absender: ………………………..……………….
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Regionale Planungsstelle
Fehrbelliner Straße 31

16816 Neuruppin

Datum:………………………………..

Einspruch
gegen die Ausweisung weiterer Windeignungsgebiete für Windindustrieanlagen sowie die Genehmigung aller vorliegenden Bauanträge Windkraftanlagen und zugehörigen Stromtrassen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich mich durch die Nutzung der Flächen durch Windkraftanlagen infolge der Festlegung und Billigung der im 2. Entwurf des Regionalplanes “Freiraum und Windenergie” ausgewiesenen Windeignungsgebiete persönlich betroffen fühle.

Bei der Abwägung sind sowohl öffentliche als auch private Belange zu berücksichtigen. Eine Berücksichtigung privater Belange kann ich für mich aus den veröffentlichten Genehmigungsunterlagen und der fehlenden ersten Veröffentlichung nicht erkennen.

Ich erhebe dazu nachstehende Einwendungen:
(EINFÜGEN der persönlichen Einsprüche, Argumente, Bilder, ggf. Anhänge)

1. Keine Windkraftanlagen im Wald
2. Mindestabstand der Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen gemäß der 10-H Abstandsregelung
3. Freihaltung der unzerschnittenen Landschaftsräume und deren Verbundsflächen als Entwicklungsfläche für den Biotopverbund (wie z.B. zwischen der historischen Kulturlandschaft Kyritz-Ruppiner-Heide
(ehem. Bombodrom) und Kyritzer Seenkette (lt. Landschaftsrahmenplan OPR)
4. Vermeidung bzw. Ausschluss von Landschaftszerschneidungen
5. Freihaltung und Sicherung von Wildkorridoren
6. Erhaltung des Landschaftsbildes und der historisch gewachsenen Kulturlandschaften (z.B. Dörferkette von Vichel über Manker, Protzen bis nach Langen – nördlicher Rand des Rhinluches)

7. Forderung einer regionalen Gesundheitsstudie zu Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die menschliche Gesundheit durch das Landesamt für Umwelt
8. Forderung auf Einhaltung des Mindestabstandes von 5 km von Windeignungsgebieten untereinander
9. Sofortiger
Stopp der Ausweisung aller Windeignungsgebiet im Planungsgebiet, bis das Landesamt für Umwelt einen qualifizierten Bericht und Auswertung über die Schallnachmessung aller 960 WKA im Planungsgebiet vorlegt. Wie wirken sich die „alten“ und „z.T. neuen“ Standorte auf Grund der Vorbelastung der Umwelt (besonders des Lärms) nach § 9 Raumordnungsgesetz (Schutzgüter Mensch/Gesundheit/Wechselwirkung) in Summe des Abstandes zur Wohnnutzung, der Größe der Windeignungsfläche und der Anzahl der schon betriebenen Windkraftanlagen, auf die Menschen aus.
10. Ungleichbehandlung der Bewertung der Schutzgüter nach Raumordnungsgesetz: der Natur- und Artenschutz wird anhand von Gutachten und Monitorringberichten des Landesamtes für Umwelt bewertet und der Menschenschutz erhält kein Monitorringbericht oder Gutachten.
11. Fehlender erhöhter Schutzabstand bei Kinder-, Schul- und Senioreneinrichtungen zu Windeignungsgebieten.

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(weiter auf Ihren Folgeseiten)

Die genannten Einwendungen sind meine persönlichen und keine gleichförmigen Einwendungen. Sie stehen vorbehaltlich weiterer vertiefender Einwendungen.

Aus den genannten Gründen lehne ich weitere Windeignungsgebiete in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel ausdrücklich ab. Eine Ausweisung der genannten Windeignungsgebiete stellt für mich eine Verletzung mehrerer öffentlicher und meiner privaten Belange dar.

Mit freundlichen Grüßen

 

Regionalplan „Freiraum und Windenergie“ gebilligt

Es wird ernst: Die Regionalversammlung hat auf ihrer Sitzung 1/2015 am 21. April 2015 den Entwurf des Regionalplans „Freiraum und Windenergie“ gebilligt. Gleichzeitig wurde der Beschluss zur Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden gefasst. Der Regionalplan „Freiraum und Windenergie“ legt die Errichtung von Windenergieanlagen durch die Ausweisung von Eignungsgebieten fest. Die öffentliche Auslegung soll im Frühsommer 2015 stattfinden. Dann besteht für drei Monate die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Regionalplan geltend zu machen – je mehr Einwendungen Betroffener, desto besser für unsere Sache. Über den Zeitpunkt der Veröffentlichung und das Procedere werden wir an dieser Stelle informieren.

Die betroffenen Gebiete im Bereich unseres Aktionsbündnisses (Gebiete 20, 26, 27, 28) sieht man hier:

http://www.prignitz-oberhavel.de/fileadmin/dateien/dokumente/regionalplanung/ReP_FW/02_ReP_FW_Festlegungskarte_Entwurf.pdf

regionalplan2015

Einladung zur Informationsveranstaltung

Scheitert die Energiewende an der Akzeptanz der Bürger?

Machen Windräder krank?

Die Bürgerinitiative „Keine neuen Windräder in der Temnitz-Region“ lädt herzlich ein zu einer Informationsveranstaltung über die Auswirkungen weiterer Windräder auf unsere Landschaft und Umwelt, die Höhe unserer Stromrechnungen und unsere Gesundheit.

Wann:     Dienstag, der 21.04.2015, 19 Uhr

Wo:          Dorfgemeinschaftshaus Wildberg, Ernst-Thälmann-Str. 17
(am alten Heizhaus – am Schornstein orientieren)

Wir haben folgende Gäste eingeladen, die zu uns sprechen werden:

  • Nikolai Ziegler, Bundesvorsitzender Vernunftkraft (Berlin): „Energiewende und Windkraftausbau im Spiegel ihrer Ziele“
  • Regina Pankrath, Ärztin (Berlin): „Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Gesundheit des Menschen (unter Berücksichtigung von internationalen Erkenntnissen)“

Im Anschluss an die Vorträge besteht die Möglichkeit für Fragen und Diskussionen.

Mit besten Grüßen

Ulrich Jaap, Bernd Werner, Michael Zajonz

Sprecher der Bürgerinitiative

Mit freundlicher Unterstützung von

logo-bundesinitiative

P.S. Wer sich über den Referenten Nikolai ZIegler schon einmal infomieren will:

Als PDF-Download:

Gegenwind-Aktivitäten nun auch in Manker

Die neu gegründete Interessengemeinschaft „Gegenwind-Manker“ lädt ein zu einer Informationsveranstaltung am 25. März 2015 um 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Manker. Die Interessengemeinschaft und Sprecher anderer Bürgerinitiativen aus der Region OPR und PR werden über die aktuelle Situation bezüglich des geplanten Windkraft-Ausbaus in unserer Region informieren. Alle interessierten Bürger der Region sind eingeladen.

Leserbrief zum Artikel „Windplaner bereiten Entwurf vor“

Am 26. Februar 2015 berichtete die MAZ über den derzeitigen Stand der Windplanungen in der Region.

maz

Udo Heunemann, einer der Sprecher des Aktionsbündnisses Prignitz-Ostprignitz-Oberhavel, hat dazu einen Leserbrief geschrieben:

 „Windplaner“

 Schon die Artikelüberschrift kündet von Aktivitäten in Richtung verbindlicher Planung von „Windeignungsgebieten“, welche bereits seit mehr als einem Jahrzehnt  nicht zum angestrebten Ziel geführt haben. Die Regionale Planungsgemeinschaft, welche vom „Chefplaner“ Ansgar Kuschel angeleitet wird, hat es allem Anschein nach in den letzten 12 Jahren nicht vermocht, der gemeinsamen Landesplanung Berlin/Brandenburg einen genehmigungsfähigen „Teilplan Windenergie“ vorzulegen.

Welches Ziel verfolgt dann die Botschaft, dass ohne neuen Plan Windindustrieanlagen mit einer Höhe von über 200 m (derzeitiger Stand der Technik) an  Wohnhäuser 500 m dicht heran gebaut werden dürfen? Soll hier den Regionalräten, welche letztendlich über den Plan zu befinden haben, suggeriert werden: „Ihr müsst jede Kröte im Entwurf schlucken, sonst dürfen die Windradmonster überall hin gebaut werden!“ Hier wird aus meiner Sicht ein Szenario suggeriert, welches diffuse Ängste schüren soll.  Auch mit dem Bestand des letzten gültigen Teilplanes Wind aus dem Jahre 2003 gibt es keine Rechtsverbindlichkeit die Abstände von Windindustrieanlagen zu Wohnhäusern betreffend. Was soll also hier die Nennung von Abstandsmaßen bewirken?

Es genügt offenbar nicht, dass die Bürger in Brandenburg zur Zahlung unverhältnismäßig hoher Stromkosten verdammt sind. Es genügt also auch nicht, dass hunderte von Haushalten von der Energieversorgung abgekoppelt wurden, weil die Stromrechnung nicht mehr bezahlt werden konnte. Die Bebauung mit technisch und ökonomisch unsinnigen Windindustrieanlagen wir fortgesetzt, koste es, was es wolle. Ein Umdenken findet offensichtlich nicht statt.

Ohne ein vernünftiges Konzept für Energiegewinnung und Verteilung werden sich die  aufgezeigten Konflikte mit der Errichtung einer jeden weiteren Windindustrieanlage verschärfen. Deshalb streiten immer mehr couragierte Bürger unseres Landes für ein Umdenken. Sie kämpfen auch dafür, dass der Gier der Windbarone Grenzen gesetzt werden. Eine derzeitig landesweit laufende Unterschriftenaktion soll dazu führen, dass neue Mindestabstände (mindestens 10fache Anlagenhöhe) rechtsverbindlich in die Bauordnung unseres Landes einfließen.

Bliebe in diesem Zusammenhang noch der wichtigste Hinweis in dieser Sache. Im Artikel 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes steht geschrieben: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Wenn es also in seriösen medizinischen Gutachten den Hinweis auf einen ernsthaften Verdacht gibt, dass Bürger durch die Nahbebauung von Windindustrieanlagen an Wohnhäuser in ihrer Gesundheit geschädigt werden, ist es höchste Zeit, bis zur Ausräumung dieses Verdachtes alle Aktivitäten dieser Art durch die Genehmigungsbehörden rigoros zu stoppen.

Udo Heunemann, Rüthnick